Grafischer Fachhandel - J. Scheer GmbH Startseitel Kontakt Grafischer Fachhandel - J. Scheer GmbH Startseitel

Allgemeine Geschäftsbedingungen J. Scheer GmbH

1. Geltung:
Dem Verkauf unserer Waren und unseren sonstigen Leistungen liegen ausschließlich die nachstehenden Verkaufsbedingungen zugrunde, auch
wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht im Einzelfall widersprochen haben. Spätestens mit der Annahme unserer Ware oder sonstigen Leistungen gelten die Verkaufsbedingungen durch den Besteller, selbst im Falle seines vorangegangenen Widerspruchs, als vorbehaltlos angenommen. Abweichungen von den Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Einwilligung für jeden einzelnen Vertrag.


2. Angebot:
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Für uns werden Aufträge erst verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Die Übersendung der
Rechnung ist einer Bestätigung gleichzusetzen. Muster und Proben sind
Unverbindliche Rahmenangaben. Mehr- und Minderlieferungen bis zu einschließlich 10% behalten wir uns vor.


3. Preise:
Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tag der Lieferung oder Leistung gültige Preis, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende Preisvereinbarung getroffen worden ist. Erhöhen sich nach Zustandekommen des Vertrages die Lohn- oder Materialkosten, oder die Preise unserer Lieferanten, wind wir berechtigt, den Vertragspreis entsprechend zu erhöhen. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes geregelt worden ist, bei Warenlieferungen frei Empfangsstation, einschließlich unserer Standardverpackung.
Bei Lieferungen unter 500,00 Euro gehen die Kosten für Verpackung und Fracht zu Lasten des Bestellers. Rollgeld und Mehrkosten aufgrund einer vom Abnehmer gewünschten besonderen Versandart (z.B. Expressgut, Eilgut, Luftfracht) gehen zu dessen Lasten. Bei Bestellungen unter 25,00 Euro erfolgt ein Mindermengenzuschlag von 10 Euro.


4. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und falls nichts anderes vereinbart
worden ist, auf Kosten des Bestellers. Mit der Auslieferung der Ware an das Beförderungsunternehmen, spätestens mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers, auch wenn und soweit der Versand mit unseren eigenen Transportmitteln erfolgt, geht die Gefahr, auch bei Franko-Geschäften, auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Kunden, durch Unterbleiben einer von ihm zu erbringenden Mitwirkungshandlung, oder durch sonstige Umstände, die in seinem Verantwortungsbereich liegen, so geht die Gefahr bereits am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Versandvorschriften des Kunden sind verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Wir sind berechtigt, über die Lieferung des Gegenstands, auf Kosten des Kunden, eine Transportversicherung abzuschließen, sofern nicht der Kunde eine solche Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Ware nach Ihrer Ablieferung unverzüglich auf ihre Vollzähligkeit und erkennbare Schäden an der Ware, bzw. an der Verpackung zu überprüfen und Verluste oder Schäden auf dem Frachtbrief unterschriftlich bestätigen zu lassen. Bei verdeckten Schäden ist spätestens innerhalb von 3 Tagen beim Anlieferer schriftlich eine entsprechende Meldung abzugeben bzw. eine post- oder bahnamtliche Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.


5. Lieferung:
Die von uns genannten Liefertermine bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Bei Nichteinhaltung einer drüber hinaus ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist, ist der Besteller berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist unser Werk oder Lager, oder vereinbarungsgemäß das unseres Vorlieferanten, verlassen hat.
Von uns nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoff oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einen angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
Lehnt der Besteller die Lieferung auch nach Ablauf einer angemessenen
Nachfrist ab, sind wir ungeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, in Anrechnung auf einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, jedoch ohne dessen Nachweis, zum Ausgleich unserer Kosten einen Pauschalbetrag in
Höhe von bis zu einem Viertel des Kaufpreises zu verlangen.


6. Reklamation:
Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferungen oder beachtlicher Mengenabweichungen sind uns unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Ablieferung der Ware schriftlich mitzuteilen.
Bei begründeter Beanstandung steht dem Besteller nach unserer Wahl ein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung oder, bei Rückgabe der Ware, Ersatzlieferung zu. Fehlmengen werden nachgeliefert. Führt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer zumutbaren Frist nicht zum Erfolg, kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder notfalls Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ist der Besteller Kaufmann, lieft die Entscheidung hierüber bei uns.
Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur
geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft
ausdrücklich und schriftlich von uns zugesichert worden ist. Die Haftung
bestimmt sich nach der gesetzlichen Regelung. Für Mangelfolgeschäden
übernehmen wir jedoch nur dann eine Haftung, wenn und soweit dieser
Gegenstand unsere Zusicherungserklärung war.

7. Zahlungen:
Alle Zahlungen, sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnugsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnugsdatum gewähren wir 2% Skonto. Dienstleistungen wie z.B. Schleifarbeiten sind generell zahlbar innerhalb von 8 Tagen rein netto. Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so werden vom Tag der Fälligkeit an Verzugszinsen von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Anrechnung gebracht, ohne dass es einer Mahnung bzw. in Verzugsetzung bedarf.
Stehen uns gegen den Kunden mehrere Forderungen zu, bestimmen wir,
auch bei Einstellung in ein Kontokorrent, auf welche Schuld die Zahlung
verrechnet wird. Schecks, bzw. Wechsel nehmen wir nur Erfüllungshalber
an und werden zum Termin der Wertstellung vorbehaltlich des Eingangs
gutgeschrieben. Für die pünktliche Vorlage bzw. Protesterhebung von
Wechseln haften wir nicht. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller.
Unsere SEPA Lastschriften werden bei erstmaliger Abbuchung 6 Tage vor
Fälligkeit eingezogen, bei wiederkehrenden Lastschriften, 3 Tage vor
Fälligkeit. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig fest gestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Ist der Besteller Kaufmann, bedarf die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechtes unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung. Der Besteller verzichtet gegenüber etwaigen, von uns eingeklagten Forderungen auf das Recht zur Erhebung von Widerklagen.


8.Eigentumsrechte:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises
und aller bestehenden oder künftig entstehenden Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet. Jegliche Eingriffe Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Besteller seine Vertragspflicht gegenüber uns nicht, sind wir im übrigen bedie Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Besteller hat insoweit kein Recht zum Besitz.
Der Besteller tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware, die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenen Forderungen gegen seinen Kunden, einschließlich aller Nebenrechte, an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen, die Höhe seiner Forderungen an den Namen der Drittschuldner mitzuteilen.
Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Besteller aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum an der hergestellten Sache, im Verhältnis des Brutto-Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle einer Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit einer anderen Sache, diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum in der Sache, Im Umfang des Brutto-Rechnungswertes der Vorbehaltsware, auf uns über. Übersteig der Wert der uns übertragenen Sicherheiten unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller um mehr als 25 vom Hundert, sind wir auf Verlangen des Bestellers jederzeit bereit, die Sicherungsrechte nach unserer Wahl insoweit an den Besteller zurückzuübertragen.


9. Auskünfte und Beratung:
Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten. Sie begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Besteller wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware, für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck, zu überzeugen.


10. Schadenersatz:
Jegliche Schadenersatzansprüche des Bestellers, die gleichgültig aus
welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit
der Bestellung, Lieferung oder der Verwendung unserer Ware entstehen
können, bleiben grundsätzlich ausgeschlossen, sofern wir, unsere Gehilfen oder Beauftragten den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Bei grob fahrlässiger Verursachung eines Schadens bleibt der Schadenersatzanspruch eines Bestellers, der Kaufmann ist, auf den Ersatz eines voraussehbaren Schadens begrenzt. Ein Schadenersatzanspruch eines Bestellers, der nicht Kaufmann ist, wegen Verzug oder Unmöglichkeit infolge leichter Fahrlässigkeit, findet höchstens bis zu einem Betrag im Wert von einem Viertel des Kaufpreises Berücksichtigung.


11. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist, soweit gesetzlich zulässig, Schorndorf. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten des Bestellers ist Schorndorf.
Gerichtsstand ist für beide Teile Schorndorf oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers.


12. Schlussbestimmung:
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im übrigen nicht. Soweit gesetzlich zulässig, gilt dann vielmehr eine der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommende Regelung als vereinbart.
Wir weisen darauf hin, dass wir Daten des Bestellers, dien den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes bearbeiten.
Alle unsere früheren Geschäftsbedingungen treten hiermit außer Kraft.

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